Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Dies ist ein Platzhaltertext. Bitte ersetzen Sie ihn im Admin-Bereich unter „Seiten“ durch Ihre tatsächliche Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 / EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

[Name der Organisation] ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [URL].

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • [Beschreibung nicht barrierefreier Inhalte und Gründe]
  • [Geplante Maßnahmen zur Behebung]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne an uns wenden:

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Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.