Erklärung zur Barrierefreiheit
Hinweis: Dies ist ein Platzhaltertext. Bitte ersetzen Sie ihn im Admin-Bereich unter „Seiten“ durch Ihre tatsächliche Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 / EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
[Name der Organisation] ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [URL].
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- [Beschreibung nicht barrierefreier Inhalte und Gründe]
- [Geplante Maßnahmen zur Behebung]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
[Name]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Telefon: [Telefonnummer]
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
